Ambulanter Kinderpflegedienst in Ulm

Unser Team des ambulanten Kinderpflegedienstes Paulinchen ist darauf spezialisiert, Eltern in schwierigen Lebenssituationen beizustehen – z. B. dann, wenn Babys zu früh auf die Welt kommen, Neugeborene gesundheitliche Probleme haben oder wenn Kinder an einer temporären oder chronischen Krankheit bzw. Behinderung leiden.

Wir unterstützen Sie mit verantwortungsvoller Kinderkrankenpflege und richten uns dabei ganz nach Ihren individuellen Anforderungen. Dabei ist es sicherlich von größtem Vorteil, dass wir die Pflege bei Ihnen zu Hause in vertrauter Umgebung vornehmen.

Bei Paulinchen engagieren sich ausschließlich examinierte Kinderkrankenschwestern, die eng mit niedergelassenen Kinderärzten und Kinderkliniken zusammenarbeiten. Jede einzelne Pflegekraft besitzt mehrjährige Erfahrung in allen Bereichen der Kinderheilkunde und war vor ihrer Tätigkeit bei Paulinchen in verschiedenen Kinderkliniken beschäftigt.

Unsere Mitarbeiter nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil und sind somit bestens geschult um Ihnen – wo auch immer Sie unsere Hilfe und Begleitung benötigen kompetent zu Seite zu stehen. Manchmal ist es auch wichtig ein wenig Zeit für sich zu haben. Um wieder neue Kraft tanken zu können oder einer Überforderung entgegen zu wirken. Wenden Sie sich an Paulinchen, um Ihre eigene pflegerische Leistung zu stärken und zu entlasten.

Leistungen


Unterstützung für ein Leben zu Hause

Paulinchen ist der erste Ambulante Kinderpflegedienst in Ulm. Seit vielen Jahren begleiten wir Patienten und Eltern aus der Klinik nach Hause oder betreuen Kinder dort, wo Sie ihren Tag verbringen. Wir bieten für jede Art Pflege – Betreuung oder Begleitung optimale Möglichkeiten - bis zu 24 Stunden täglich . Vor Inanspruchnahme ambulanter pflegerischer Leistungen beraten und informieren wir Sie als Betroffener oder Angehöriger bestens.

Am Anfang stellen wir uns bei Ihnen vor und besprechen mit Ihnen Art und Umfang Ihrer Versorgung nach Ihrem Krankenhausaufenthalt. Erforderliche Hilfsmittel, möglicherweise notwendige Ausbauten bei Ihnen zu Hause, und die nahtlose Überleitung aus dem Krankenhaus werden von uns innerhalb kürzester Zeit organisiert. Das Pflegeteam wird Ihnen und Ihren Angehörigen vorgestellt. Zugleich kümmern wir uns um die Abrechnungsmodalitäten und stehen auch für persönliche Fragen in dieser schwierigen Lebenssituation zur Verfügung.

Eine gute Zusammenarbeit mit dem Kostenträger ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Die Qualität unserer Pflege wird mit allen Beteiligten laufend diskutiert, dokumentiert und überprüft - intern wie extern.

Finanzierung

Individuelle und ganzheitliche Kinderkrankenpflege ist eine besondere Herausforderung. Schließlich geht es darum, das Optimum für kleine Patienten zu sichern. Um Ihre persönliche Belastung dabei zu minimieren, kommt es nicht zuletzt auf die Ihnen zustehenden Möglichkeiten der Finanzierung an. Unsere Kompetenten Mitarbeiter beraten Sie von Anfang an ausführlich und zeigen im Verlauf der Versorgung weitere Möglichkeiten auf.

Hier geben wir Ihnen erste Anhaltspunkte:

Finanzierung über die Krankenkasse
Meist erfolgt die Regelung der Grund- und Behandlungspflege nach SGB V § 37 auf Basis einer Einzelfallentscheidung mit Stundensätzen.

Finanzierung über die Pflegekasse
Wenn Ihr Kind entsprechend eingestuft ist, greift die Kombinationsleistung nach SGB XI § 38. Wichtig: Nach SGB XI § 39 steht Ihnen eine jährliche Verhinderungspflege in Höhe von derzeit € 1.470,- zu – unabhängig von der Pflegestufe Ihres Kindes. Dieser pauschale Kostenbetrag eröffnet Ihnen die Möglichkeit, uns z. B. während Ihres Kurzurlaubes oder generell für eine Entlastungspflege zu verpflichten. Dabei muss der volle Betrag gar nicht aufgebraucht werden. Beantragen Sie die Pauschale auf jeden Fall.

Finanzierung über das Sozial- und Jugendamt
Sozialhilfeempfänger können eine Eingliederungshilfe nach SGB VIII § 35a oder nach dem Jugendhilfegesetz SGB VIII § 20/27 geltend machen.

Private Finanzierung
Selbstverständlich ist es immer möglich, die Pflegekosten oder eventuelle Mehrkosten privat zu tragen.

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