Langzeitbeatmung
Die außerklinische Beatmung stellt in der Regel eine notwendige und effektive Therapie einer chronisch respiratorischen Insuffizienz dar. Für viele Patienten (vor allem bei der Beatmung per Tracheostoma) ist dies in der Regel eine signifikante Einschränkung der Lebensqualität (Stigmatisierung, eingeschränktes Geschmacksempfinden, häufig mangelndes Sprechvermögen, chronische Sinusitis).
Eine Verkürzung der Beatmungsdauer bedeutet daher für den Patienten eine Verbesserung der Lebensqualität, in einigen Fällen gelingt eine Entwöhnung von der Beatmung auch nach sehr langen Phasen einer außerklinischen Beatmung (auch nach 1-2 Jahren). Ausnahmen stellen hier Patienten mit neuromuskulären Erkrankungen (z.B. ALS) oder Patienten mit nächtlichen schlafbezogenen Atmungsstörungen dar, die durch eine intermittierende Beatmung eine Verbesserung der Lebenserwartung wie auch der Lebensqualität erfahren.
Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DPG) hat Ende vergangenen Jahres die neue fachübergreifende Leitlinie „Nichtinvasive und invasive Beatmung als Therapie der chronisch respiratorischen Insuffizienz“ herausgegeben. Die sogenannte S2-Leitlinie ersetzt und aktualisiert die bisher bestehenden nationalen Empfehlungen aus dem Jahre 2006. Ziel der Leitlinie ist es, die Therapie und Versorgung von Menschen zu steuern, die wesentlich von der außerklinischen Beatmung betroffen sind. Dabei sind Empfehlungen entstanden, die den momentanen Kenntnisstand über die Versorgung der Betroffenen und die gewünschte Therapie abbilden und festlegen. Neben den therapeutischen Korridoren bei bestimmten Erkrankungen werden auch die gewünschten Versorgungspfade beschrieben und Rahmenbedingungen festgelegt. Die S2 Leitlinie nimmt zu den Prozessen in der außerklinischen Versorgung von Beatmungspatienten Stellung.
Unsere pflegerischen Leistungen, sind als nachfolgende Ergänzung zu bestehenden Weaningzentren oder den zurzeit in der Entstehung befindlichen Beatmungszentren zu verstehen.
Dabei ist die Verlängerung der Spontanatemphasen ein ärztlich gesteuerter Prozess, der in der außerklinischen Versorgung durch unsere qualifizierte Pflege überwacht und begleitet wird. Eine mögliche Zustandsverbesserung bedarf der Mitarbeit unserer Patienten und im hohen Maße auch der Angehörigen.
Die in der S2 Leitlinie geforderte Anbindung an ein Beatmungszentrum oder einer entsprechenden klinischen Weaningstation setzen wir bereits seit Jahren in der Praxis um. Dabei besteht eine dokumentierte Kommunikationsbeziehung mit den entlassenden Kliniken, beispielsweise erfolgen regelmäßige Pflegeverlaufsberichte. Geplante Klinikaufenthalte (z.B. Tracheostomaverschluss) werden in Zusammenarbeit mit den Beatmungskliniken organisiert.
Der den Patienten betreuende Hausarzt weist nicht regelhaft Erfahrung auf dem Gebiet der außerklinischen Beatmung nach. Daher bedient sich die außerklinische Intensivpflege dem Modell der visitierenden Facharztbegleitung, durch einen in der außerklinischen Beatmung erfahrenen Arzt, in der Regel einem Pneumologen, Anästhesisten, Pädiater oder Neurologen. Da Praxisbesuche für Beatmete oft mit erheblichen Umständen verbunden sind, sind Hausbesuche in der Betreuung außerklinisch Beatmeter fester Bestandteil der Versorgung.

