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Fachvortrag: Missachten und Befolgen des Patientenwillens

19.11.2009

Zwischen Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung

Muss, wenn ein schwerkranker Patient nicht mehr ansprechbar ist, immer der Notarzt gerufen werden? Auch entgegen seinem vorab schriftlich dokumentierten Patientenwillen?
Würden sich, wenn der Patient ohne Krankenhauseinweisung sterben oder einen schweren Schaden erleiden würde, Angehörige, Pflegekräfte oder Helfer wohlmöglich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig machen?
Macht sich umgekehrt der (Haus-, Notfalloder Klinik-) Arzt der Körperverletzung schuldig, wenn er eine Behandlung, Reanimation oder künstliche Beatmung vornimmt, obwohl diese in der Willenserklärung ausdrücklich
untersagt ist? Wer trägt welche ethische (Mit-)Verantwortung? Hat sich mit dem am 01.09.2009 in Kraft getretenen "Patientenverfügungsgesetz" etwas grundsätzliches geändert? Nach zwei kurzen Impulsreferaten wird Raum zur vertieften Behandlung aller Fragen sein.

Herr Dr. de Ridder zeigt aus seiner täglichen Notfallrettungs-Praxis konkrete Verhaltensweisen auf.

Rechtsanwältin Frau Hoffmeister thematisiert mögliche haftungs- und strafrechtliche Aspekte.

Referenten:
Dr. Michael de Ridder
(Chefarzt der Rettungsstelle des Vivantes Klinikum Am Urban)

Rechtsanwältin Hedda Hoffmeister
(Schwerpunkt Medizin- und Arzthaftungsrecht)

Datum: Do. 19.11.2009

Uhrzeit: 18-20 Uhr

Ort: RENAFAN Akademie
Berliner Straße 27
13507 Berlin

Teilnahmegebühr: kostenlos

Diese Veranstaltung findet in Zusammenarbeit mit dem
Humanistischen Verband Deutschlands statt.

www.humanismus.de
www.patientenverfuegung.de

Anmeldungen erbeten unter:
akademie@renafan.de
Tel.: (030) 43 81 90 977

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