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Fachvortrag: Missachten und Befolgen des Patientenwillens
Zwischen Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung
Muss, wenn ein schwerkranker Patient nicht mehr ansprechbar ist, immer der Notarzt gerufen werden? Auch entgegen seinem vorab schriftlich dokumentierten Patientenwillen?
Würden sich, wenn der Patient ohne Krankenhauseinweisung sterben oder einen schweren Schaden erleiden würde, Angehörige, Pflegekräfte oder Helfer wohlmöglich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig machen?
Macht sich umgekehrt der (Haus-, Notfalloder Klinik-) Arzt der Körperverletzung schuldig, wenn er eine Behandlung, Reanimation oder künstliche Beatmung vornimmt, obwohl diese in der Willenserklärung ausdrücklich
untersagt ist? Wer trägt welche ethische (Mit-)Verantwortung? Hat sich mit dem am 01.09.2009 in Kraft getretenen "Patientenverfügungsgesetz" etwas grundsätzliches geändert? Nach zwei kurzen Impulsreferaten wird Raum zur vertieften Behandlung aller Fragen sein.
Herr Dr. de Ridder zeigt aus seiner täglichen Notfallrettungs-Praxis konkrete Verhaltensweisen auf.
Rechtsanwältin Frau Hoffmeister thematisiert mögliche haftungs- und strafrechtliche Aspekte.
Referenten:
Dr. Michael de Ridder
(Chefarzt der Rettungsstelle des Vivantes Klinikum Am Urban)
Rechtsanwältin Hedda Hoffmeister
(Schwerpunkt Medizin- und Arzthaftungsrecht)
Datum: Do. 19.11.2009
Uhrzeit: 18-20 Uhr
Ort: RENAFAN Akademie
Berliner Straße 27
13507 Berlin
Teilnahmegebühr: kostenlos
Diese Veranstaltung findet in Zusammenarbeit mit dem
Humanistischen Verband Deutschlands statt.
www.humanismus.de
www.patientenverfuegung.de
Anmeldungen erbeten unter:
akademie@renafan.de
Tel.: (030) 43 81 90 977


