Unsere Leistungen
Unser Fokus liegt auf dem Erlernen verloren gegangener Kompetenzen durch die Gestaltung eines individuellen Tagesablaufs. Wir möchten ein möglichst selbstbestimmtes und selbständiges Leben bis in hohe Alter ermöglichen: Durch die individuelle Aktivierung unserer BewohnerInnen erhalten wir ihre Lebensqualität und können sie positiv beeinflussen.
Langzeitpflege
Die Langzeitpflege ist vor allem für Menschen gedacht, die in verstärktem Umfang pflegerische Leistungen und Betreuung benötigen. Da es diesen alten und meist kranken oder dementen Menschen nicht mehr möglich ist, eigenständig in ihrem häuslichen Umfeld zu leben oder Angehörige diese Pflege nicht mehr alleine übernehmen können, ist der Umzug in ein Pflegeheim oft unumgänglich.
Absicherung bei steigendem Pflegebedarf
Egal, wie Ihr Pflegebedarf sich entwickelt: Die Kosten für die Unterbringung im Pflegeheim, die Sie zu zahlen haben, bleiben stabil. Das Pflegestärkungsgesetz II sorgt dafür, dass steigende Pflegekosten nicht länger von den betroffenen Pflegebedürftigen direkt zu tragen sind. Unterkunft, Verpflegung und der so genannte Invest (z. B. für Reparaturen am Haus) sind über alle Pflegegrade gleich teuer. Der einheitliche Eigenanteil nimmt Ihnen die Sorge ab, dass Ihre Pflege immer teurer wird.
Kurzzeitpflege
Wenn nach einer akuten Erkrankung die Pflege zuhause nicht fachgerecht sichergestellt ist, kann Kurzzeitpflege beantragt werden. Im Unterschied zur Verhinderungspflege kann Kurzzeitpflege nur stationär erfolgen und bis zu 56 Tagen pro Jahr in Anspruch genommen werden. Die Kosten sind allerdings auf einen Pauschalbetrag von jährlich 1.612 € gedeckelt. Es ist möglich, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu kombinieren, dadurch können Kosten von bis zu 3.224 € pro Jahr geltend gemacht werden.
Verhinderungspflege
Verhinderungspflege kann immer dann in Anspruch genommen werden, wenn eine Pflegeperson z. B. durch Urlaub oder Krankheit „verhindert“ ist oder eine Auszeit von der Pflegearbeit braucht. Die Kosten trägt die Pflegekasse, sofern ein Pflegegrad vorliegt und seit mindestens sechs Monaten ein Anspruch auf Pflegeleistungen besteht. Verhinderungspflege ist bei uns auch kurzfristig verfügbar, wir beraten Sie hier gern!