Vernetzte Pflegeleistungen
Wenn der Pflegebedarf eines Elternteils steigt, sollte Unterstützung durch professioneller Pflege in Betracht gezogen werden. Wir können für eine Entlastung der Pflegesituation zuhause sorgen und durch unsere Fachlichkeit die optimale Versorgung gewährleisten. Lernen Sie unser breites Leistungsspektrum kennen: Wir können wir für jeden Pflegebedarf im Alter das richtige Angebot machen.
Langzeitpflege
Unsere Einrichtung hält sowohl Einzelzimmer als auch Doppelzimmer für Langzeitpflege bereit. Wir arbeiten nach Bezugspflegemodell und legen den Schwerpunkt auf eine aktivierende Pflege. Das bedeutet, dass wir nach Möglichkeit die vorhandenen Ressourcen fördern. Unsere Versorgung - für Körper, Geist und Seele - setzt ganzheitlich an. Die Behandlungspflege wird von Pflegefachkräften durchgeführt. Besondere Aufmerksamkeit richten wir auf Zusammenarbeit mit den Angehörigen, damit ein Netzwerk entsteht, auf dessen Grundlage wir eine vertrauensvolle und personenzentrierte Pflege leisten können.
Wie viel kostet die Unterbringung?
Egal, wie Ihr Pflegebedarf sich entwickelt: Die Kosten für die Unterbringung im Pflegeheim, die Sie zu zahlen haben, bleiben stabil. Das Pflegestärkungsgesetz II sorgt dafür, dass steigende Pflegekosten nicht länger von den betroffenen Pflegebedürftigen direkt zu tragen sind. Unterkunft, Verpflegung und der so genannte Invest (z. B. für Reparaturen am Haus) sind über alle Pflegegrade gleich teuer. Der einheitliche Eigenanteil nimmt Ihnen die Sorge ab, dass Ihre Pflege immer teurer wird.
Kurzzeitpflege
Wenn nach einer akuten Erkrankung die Pflege zuhause nicht fachgerecht sichergestellt ist, kann Kurzzeitpflege beantragt werden. Kurzzeitpflege greift auch dann, wenn eine Pflegeperson krank ist. Im Unterschied zur Verhinderungspflege kann Kurzzeitpflege nur stationär erfolgen und bis zu 56 Tagen pro Jahr in Anspruch genommen werden. Die Kosten sind allerdings auf einen Pauschalbetrag von jährlich 1.612 € gedeckelt. Es ist möglich, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu kombinieren, dadurch können Kosten von bis zu 3.224 Euro pro Jahr geltend gemacht werden.
Verhinderungspflege
Verhinderungspflege kann immer dann in Anspruch genommen werden, wenn eine Pflegeperson z. B. durch Urlaub oder Krankheit „verhindert“ ist oder eine Auszeit von der Pflegearbeit braucht. Die Kosten trägt die Pflegekasse, sofern ein Pflegegrad vorliegt und seit mindestens sechs Monaten ein Anspruch auf Pflegeleistungen besteht. Verhinderungspflege ist bei uns auch kurzfristig verfügbar, wir beraten Sie hier gern!