• Pflegeheim stationäre Pflege Haare fönen.

ServiceLeben - mehr als ein Pflegeheim

Unsere Pflegeheime heißen ServiceLeben-Häuser, weil sie eine qualitativ hochwertige Pflege mit persönlichem Komfort und einem einzigartigen Veranstaltungsreichtum verbinden. Wir bieten hier an einem Ort gebündelt verschiedene Pflegeleistungen an. Betreutes Wohnen, spezialisierte Wohnbereiche für Menschen mit Demenz und Angebote der Tagespflege ergänzen die stationäre Pflegeangebote. Das schafft kurze Wege und viel Transparenz in der Versorgung. Außerdem sorgt dieses Konzept für eine ausgewogene Bewohnermischung. Wir halten in unseren Häusern überwiegend Einzelzimmer vor. Die Einrichtung kann ganz individuell gestaltet werden. Alle notwendigen Pflegehilfsmittel stellen wir gern zur Verfügung.

Wir beraten Sie gern!

zu unserem Leistungsangebot:

  • Langzeitpflege
  • Schwerpunkt Demenz
  • Tagespflege
  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege
(030) 438 190 0
Langzeitpflege im Pflegeheim.

Langzeitpflege

Der Umzug in ein Pflegeheim ist immer mit einem Abschied von Zuhause verbunden. Aber er bietet auch neue Perspektiven: Durch eine qualitative Fachpflege können wir das Befinden unter Umständen so verbessern, dass Fähigkeiten zurückkehren, die zuhause nicht mehr vorhanden waren. Außerdem beugen wir durch viele anregende Veranstaltungen - unterstützt und begleitet von Fachkräften - der Einsamkeit und dem Rückzug im Alter vor. Nicht selten führt ein Umzug in ein ServiceLeben-Haus also zu einem Aufblühen von Aktivität und Interessen. Lernen Sie unser Pflegekonzept unverbindlich kennen und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin!

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege.

Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege kommen infrage, wenn die eigentliche Pflegesituation (meist zu Hause) vorübergehend nicht mehr ausreichende Sicherheit bietet. Kurzzeitpflege greift zum Beispiel nach einer akuten Erkrankung des Pflegebedürftigen, die zwar keinen Krankenhausaufenthalt mehr erforderlich macht, die aber dennoch engmaschiger durch Pflegefachkräfte überwacht werden sollte Kurzzeitpflege kann bis zu 42 Tagen pro Jahr in Anspruch genommen werden, ist allerdings auf einen Pauschalbetrag gedeckelt. Es ist möglich, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu kombinieren, dadurch können mehr Kosten geltend gemacht werden. Verhinderungspflege kann immer dann beantragt werden, wenn die eigentliche Pflegeperson verhindert ist, beispielsweise durch Urlaub oder eine Erkrankung. Genau wie Kurzzeitpflege ist die Dauer einer Pflegeübernahme auf 42 Tage begrenzt. Wo ist also der Unterschied? Verhinderungspflege kann erstens auch ambulant und zweitens auch durch private Pflegepersonen geleistet werden. Das geht bei Kurzzeitpflege nicht.

 

Warum ins ServiceLeben?

Unterbringung im Einzelzimmer
Aktivierende Pflege
Bezugspflege
Spezialisierte Wohngruppen für Demenz
Ergotherapeutische Angebote
Guter Anschluss an Facharztzentren, Apotheken, Physiotherapie etc pp
Zusammenarbeit mit spezialisierter Palliativpflege

Kundenzufriedenheit durchschnittlich bei 1,1
Aktiver Bewohnerbeirat
Viele Gesellschaftsrunden (Klönschnack, Musik, Skat, Werken etcpp)
Gut bis Sehr gut vom MDK bewertet
Friseur und Fußpflege
Frische, saisonale Küche
Einzigartige Veranstaltungsvielfalt: Abwechslung garantiert!