Pflege, die mitwächst
Pflegebedarf ändert sich, und darum sollte eine Pflegeeinrichtung auch mit veränderten Bedarfen mitgehen. Das Konzept ServiceLeben bietet für Menschen jeden Pflegebedarfs eine hohe Lebensqualität. Lernen Sie unser Leistungsspektrum kennen!
Langzeitpflege
Unsere Einrichtung hält für Ihren besonderen Komfort ausschließlich Einzelzimmer für Langzeitpflege bereit. Wir arbeiten nach Bezugspflegemodell und legen den Schwerpunkt auf eine aktivierende Pflege. Das bedeutet, dass wir nach Möglichkeit die vorhandenen Ressourcen fördern. Unsere Versorgung - für Körper, Geist und Seele - setzt ganzheitlich an. Die Behandlungspflege wird von Pflegefachkräften durchgeführt. Besondere Aufmerksamkeit richten wir auf Zusammenarbeit mit den Angehörigen, damit ein Netzwerk entsteht, auf dessen Grundlage wir eine vertrauensvolle und personenzentrierte Pflege leisten können.
-
Die Spaziergänge und die Nähe zur Elbe finde ich super.Otto-HeinzKunde
Wie viel kostet die Unterbringung?
Absicherung bei steigendem Pflegebedarf
Egal, wie Ihr Pflegebedarf sich entwickelt: Die Kosten für die Unterbringung im Pflegeheim, die Sie zu zahlen haben, bleiben stabil. Das Pflegestärkungsgesetz II sorgt dafür, dass steigende Pflegekosten nicht länger von den betroffenen Pflegebedürftigen direkt zu tragen sind. Unterkunft, Verpflegung und der so genannte Invest (z. B. für Reparaturen am Haus) sind über alle Pflegegrade gleich teuer.
Linke Seite
Kurzzeitpflege - nur im Pflegeheim
Wenn nach einer akuten Erkrankung die Pflege zuhause nicht fachgerecht sichergestellt ist, kann Kurzzeitpflege beantragt werden. Kurzzeitpflege greift auch dann, wenn eine Pflegeperson krank ist. Im Unterschied zur Verhinderungspflege kann Kurzzeitpflege nur stationär erfolgen und bis zu 56 Tagen pro Jahr in Anspruch genommen werden. Die Kosten sind allerdings auf einen Pauschalbetrag von jährlich 1.612 € gedeckelt. Es ist möglich, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu kombinieren, dadurch können Kosten von bis zu 3.224 € pro Jahr geltend gemacht werden.
Verhinderungspflege als Entlastung
Verhinderungspflege kann immer dann in Anspruch genommen werden, wenn eine Pflegeperson z. B. durch Urlaub oder Krankheit „verhindert“ ist oder eine Auszeit von der Pflegearbeit braucht. Die Kosten trägt die Pflegekasse, sofern ein Pflegegrad vorliegt und seit mindestens sechs Monaten ein Anspruch auf Pflegeleistungen besteht. Verhinderungspflege ist bei uns auch kurzfristig verfügbar, wir beraten Sie hier gern!
ServiceWohnen Elbinsel
Noch zu fit für ein Pflegeheim? Direkt angrenzend bieten wir rund 100 ServiceWohnungen an. Der Umfang und die Art der Dienstleistungsangebote variieren, sind aber stets darauf abgestellt, den Mietern die Unterstützung zu bieten, die sie in die Lage versetzen im Alltag und bei Pflegebedürftigkeit, die eigenständige Haushaltsführung zu bewahren. Der altersgerechte Wohnraum ist mit Service- und Betreuungsangeboten verbunden.