• Pflegefachkraft im Pflegeheim.

Pflege, die mitwächst

Pflegebedarf ändert sich, und darum sollte eine Pflegeeinrichtung auch mit veränderten Bedarfen mitgehen. Das Konzept ServiceLeben bietet für Menschen jeden Pflegebedarfs eine hohe Lebensqualität. Lernen Sie unser Leistungsspektrum kennen!

Langzeitpflege

Unsere Einrichtung hält sowohl Einzelzimmer als auch Doppelzimmer für Langzeitpflege bereit. Wir arbeiten nach Bezugspflegemodell und legen den Schwerpunkt auf eine aktivierende Pflege. Das bedeutet, dass wir nach Möglichkeit die vorhandenen Ressourcen fördern. Unsere Versorgung - für Körper, Geist und Seele - setzt ganzheitlich an. Die Behandlungspflege wird von Pflegefachkräften durchgeführt. Besondere Aufmerksamkeit richten wir auf Zusammenarbeit mit den Angehörigen, damit ein Netzwerk entsteht, auf dessen Grundlage wir eine vertrauensvolle und personenzentrierte Pflege leisten können.

  • Neben der guten professionellen Pflege wird vor allem eine umfassende individuelle Betreuung der Kunden angeboten.
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    soziale Betreuung
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Linke Seite
Fotoerinnerungen Demenzbetreuung.
Rechte Seite

Pflege bei Demenz

Menschen mit Demenz brauchen eine spezialisierte Pflege, um weniger unter Angst und Desorientierung zu leiden. Wir integrieren diese BewohnerInnen in unseren Alltag, ohne sie zu überfordern. In der Kommunikation mit Demenzerkrankten sind die MitarbeiterInnen grundsätzlich beruhigend und wertschätzend (Validation nach Richards). Beschäftigung, Gedächtnistrainings, Gymnastik und klare Zeitrituale betten die BewohnerInnen in einen sinnvollen Tagesablauf ein. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Begleitung der Angehörigen.


Wir setzen auf nicht medikamentösen Betreuungsansätze, die den Verlauf einer Demenz verlangsamen können. Erfahren Sie hier mehr.

Kurzzeit- und Verhinderungpflege

Kurzzeit- und Verhinderungpflege.

Wenn nach einer akuten Erkrankung die Pflege zuhause nicht fachgerecht sichergestellt ist, kann Kurzzeitpflege beantragt werden. Kurzzeitpflege greift auch dann, wenn eine Pflegeperson krank ist. Im Unterschied zur Verhinderungspflege kann Kurzzeitpflege nur stationär erfolgen und bis zu 56 Tagen pro Jahr in Anspruch genommen werden. Die Kosten sind allerdings auf einen Pauschalbetrag von jährlich 1.612 € gedeckelt. Es ist möglich, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu kombinieren, dadurch können Kosten von bis zu 3.224 € pro Jahr geltend gemacht werden.