Glossar

Behandlungspflege

Unter Behandlungspflege versteht man Leistungen, die vom behandelnden Arzt angeordnet werden und über den Rahmen der Grundpflege hinausgehen. Welche Handlungen der Arzt wann verordnen darf, ist in einem bundesweit gültigen Katalog festgelegt. Die Verordnung ist Basis und Auftrag für den Pflegedienst. Die Verordnung muss zuvor bei der Krankenkasse eingereicht werden, damit diese die Kosten übernimmt. Umgesetzt werden darf die Behandlungspflege von dreijährig ausgebildeten, examinierten Altenpfleger/innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen sowie Gesundheits- und Kinderkranken-pfleger/innen. Die Behandlungspflege kann dabei sowohl stationär als auch ambulant erfolgen. Zu den Maßnahmen gehören: Wundversorgung spezielle Krankenbeobachtung Überwachung der Atmung und Beatmung Umgang mit medizinisch-technischen Geräten Bronchialtoilette Verbandswechsel Injektionen Infusionstherapie Parenterale Ernährung Katheterisierung Dekubitusversorgung Medikamentenabgabe Blutentnahme Blutdruck- und Blutzuckkontrolle Medizinische Einreibung Stomaversorgung Einlauf Vitalzeichenkontrolle