Unter Behandlungspflege versteht man Leistungen, die vom behandelnden Arzt angeordnet werden und über den Rahmen der Grundpflege hinausgehen. Welche Handlungen der Arzt wann verordnen darf, ist in einem bundesweit gültigen Katalog festgelegt. Die Verordnung ist Basis und Auftrag für den Pflegedienst. Die Verordnung muss zuvor bei der Krankenkasse eingereicht werden, damit diese die Kosten übernimmt.
Umgesetzt werden darf die Behandlungspflege von dreijährig ausgebildeten, examinierten Altenpfleger/innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen sowie Gesundheits- und Kinderkranken-pfleger/innen.
Die Behandlungspflege kann dabei sowohl stationär als auch ambulant erfolgen. Zu den Maßnahmen gehören:
Wundversorgung
spezielle Krankenbeobachtung
Überwachung der Atmung und Beatmung
Umgang mit medizinisch-technischen Geräten
Bronchialtoilette
Verbandswechsel
Injektionen
Infusionstherapie
Parenterale Ernährung
Katheterisierung
Dekubitusversorgung
Medikamentenabgabe
Blutentnahme
Blutdruck- und Blutzuckkontrolle
Medizinische Einreibung
Stomaversorgung
Einlauf
Vitalzeichenkontrolle