Glossar

Betreuungsleistungen

Betreuungsleistungen nach §45b Sozialgesetzbuch XI umfassen persönliche Hilfeleistungen für den Pflegebedürftigen. Sie heißen auch Entlastungsleistungen, weil pflegende Angehörige von bestimmten, weitgehend frei wählbaren Pflichten entlastet werden sollen. Ein Budget von 125€ steht pro Monat als Sachleistung zur Verfügung.

Alle Pflegebedürftigen (Pflegegrad 1-5) haben Anspruch auf diese Leistung der Pflegeversicherung. Das Budget kann für Haushaltsführung wie Einkaufen, Staubsaugen, Betten beziehen u.v.m. oder aber auch für soziale Aktivitäten wie Spaziergänge, Spielen und gezieltere Gedächtnistrainings verwendet werden. Viele Menschen kommen über die Entlastungsleistungen erstmals in Kontakt mit Pflegediensten, wobei auch pflegende Angehörige oder Nachbarn diese Unterstützungen leisten können. Wichtig für die Abrechnung ist es, dass der Leistungserbringer zertifiziert ist, mit den Pflegekassen abzurechnen. Auch die Putzfrau kann über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden, wenn sie eine entsprechende Zertifizierung beantragt. Die jährliche Sachleistung von 1500 € kann, wenn sie nicht vollständig verbraucht wird, bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden.