Glossar

Eingeschränkte Alltagskompetenz

Personen mit einer geistigen Behinderung, psychischen Erkrankung oder einer demenzbedingten Fähigkeitsstörung haben eine eingeschränkte Alltagskompetenz, so dass sie - neben einem eventuellen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung - einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung haben.

Die Alltagskompetenz ist erheblich eingeschränkt, wenn in wenigstens in zwei der nachfolgend genannten 13 Bereiche, davon mindestens einmal aus einem der Bereiche 1 bis 9, dauerhafte und regelmäßige Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen festgestellt werden:

- unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz)

- Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen;

- unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen;

- tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation;

- im situativen Kontext inadäquates Verhalten;

- Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen;

- Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung;

- Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben;

- Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus;

- Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren;

- Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen;

- ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten;

- zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression.