Glossar

Familienpflege

Familienpflege setzt voraus, dass die Person, die bisher den Haushalt geführt hat, ihn nicht mehr alleine führen kann. Familie bezeichnet hier mindestens einen Erwachsenen und mindestens ein Kind unter 14 Jahren. Familienpflege kommt in folgenden Fällen zum Einsatz: - akute Erkrankungen - ein Krankenhausaufenthalt - eine Kur - ein REHA-Aufenthalt - eine ambulante Operation - Risikoschwangerschaft oder die Zeit nach einer Entbindung - vorübergehende körperliche oder seelische Überforderung - psychische Erkrankungen - Tod von Vater oder Mutter des/der Kinder. Die Familienpflege soll den Familienalltag aufrecht erhalten und übernimmt die vorübergehende Betreuung in hauswirtschaftlicher und erzieherischer Hinsicht. Folgende drei Kostenträger kommen dabei in Frage: - gesetzliche Krankenkasse - Jugendamt oder Sozialamt - die Einsatzfamilie als Selbstzahler.