Glossar

MDK

Abkürzung für Medizinischer Dienst der Krankenversicherung. Prüft bei gesetzlich Versicherten, ob jemand pflegebedürftig ist und legt gegebenenfalls den Pflegegrad fest. In der Regel führt dazu ein Gutachter oder eine Gutachterin einen Hausbesuch durch. Zudem prüft der MDK auch den Pflegedienst im Auftrag der Krankenkassen.