Glossar

Pflegegrad

Aus den Pflegestufen 0, 1, 2, 3 wurden zum Jahresbeginn 2017 fünf Pflegegrade. Auch Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wie Demenzkranke, längerfristig psychisch Erkrankte oder geistig Behinderte werden jetzt zu Nutznießern der Pflegeversicherung. Auf einer Skala von 0 bis 100 Punkten werden die Betroffenen in die fünf Pflegegrade eingeteilt:

- Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)

- Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)

- Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)

- Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)

- Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte).