Glossar

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung wurde am 1. Januar 1995 als eigene Säule in der Sozialversicherung eingeführt. Die Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung. Nicht alle Leistungen werden refinanziert, die Versicherten müssen z. T. Eigenanteile entrichten.

Es gilt eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten, man kann also nicht nicht in die Pflegeversicherung einzahlen. Die Beiträge liegen in 2022 bei 3,05 Prozent. Eine Besonderheit der Pflegeversicherung ist der Beitragszuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren (3,40 Prozent). Die steigenden Beiträge sind ständiger Teil der öffentlichen Diskussion, da trotz Erhöhungen der Staat Milliardenzuschüsse in die Pflegeversicherung einfließen lassen muss. Sie dienen aber dem Abpuffern der demografischen Entwicklung. Die Alterung der Bevölkerung führt zu mehr Pflegebedürftigen.