Generalistische Ausbildung beschlossen

Zukünftig sollen PflegeschülerInnen der Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege gemeinsam die Schulbank drücken. Die so genannte generalistische Ausbildung sieht vor, dass angehende Pflegefachkräfte zwei Jahre lang dieselben Inhalte lernen und erst ab dem dritten Ausbildungsjahr in die Spezialisierung gehen können. Alternativ bleibt ihnen der Weg der dreijährigen generalistischen Ausbildung. Diese qualifiziert sie für alle Berufswege in den drei genannten Fachrichtungen. Dieser Grunsatzentscheidung war ein jahrelanges Gerangel vorausgegangen, Kritiker befürchten auch weiterhin einen Qualitätsverlust in allen Ausbildungszweigen durch die Reform, außerdem würde der Altenpflegeberuf insgesamt geschwächt, da in der Altenpflege noch immer deutlich weniger verdient wird als in der Krankenpflege. Befürworter der Reform hingegen sehen die Chance, die Attraktivität der Pflegeberufe zu steigern und Fachkräften den Wechsel zu erleichtern. 

Wie genau aber die theoretischen und praktischen Inhalte und die Praxiseinsätze innerhalb der generalistischen Ausbildung reorganisiert werden - darüber gibt es noch keine Verordnung. Und bevor diese Verordnung nicht geregelt ist, kann das Gesetz nicht inkraft treten.