Eigenanteil steuerlich geltend machen

Die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Als außergewöhnliche Belastung gelten Aufwendungen, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen nicht entstehen - das gilt im Fall Pflegeheimkosten. Auf diese Art und Weise kann man auch häusliche Pflege oder Betreuungskosten, Brillen und Prothesen steuerlich absetzen - wenn man sie denn aus eigener Tasche bezahlt und belegen kann. 

Rente gilt als Einkommen und ist - abhängig vom Renteneintrittsjahr - derzeit zu bis zu 76 % steuerpflichtig. Wer sich etwas vom Finanzamt zurückholen möchte, kann zunächst Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge voll geltend machen. Da im Pflegeheim Kosten für den eigenen Haushalt wegfallen, muss man diese Kosten (etwa 9.000 € pro Kopf)  von den Kosten für die Heimunterbringung abziehen. Dann gibt es noch "zumutbare" Belastungen zu berücksichtigen, aber dennoch bleibt ein Gutteil der Unterbringungskosten übrig, die man steuerlich geltend machen kann.