Glossar

Intensivpflege

Die häusliche oder außerklinische Intensivpflege ist Krankenpflege zuhause, die bis zu 24 Stunden am Tag gewährleistet werden kann.

Müssen Menschen aus medizinischen Gründen ständig überwacht oder intensivpflegerisch versorgt werden, können sie mit Hilfe häuslicher Intensivpflege aus dem klinischen Bereich in ihr häusliches Umfeld zurückgebracht werden oder dort verbleiben. Das gilt zum Beispiel für Langzeit-Beatmungspatienten. Unter häuslichem Umfeld versteht man konkret die Wohnung des Betroffenen. Es kann sich dabei um einen Platz im Pflegeheim handeln oder um das Wohnen bei seiner Familie. Dazu zählen auch Einrichtungen des Betreuten Wohnens oder das Leben in einer Intensivpflege-Wohngruppe. Als Grundlage aller Versorgungen gilt der Leitsatz der Krankenversicherungen „ambulant vor stationär“.

Einen einheitlichen Begriff für die Intensivpflege im häuslichen Bereich gibt es nicht. Sie wird auch als Beatmungspflege, 1-zu-1-Versorgung, ambulante Intensivpflege oder 24-Stunden-Pflege bezeichnet. Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen favorisiert die Bezeichnung "Außerklinische Intensivpflege" (AKI).

 

Voraussetzungen

Ein erhöhter Pflegeaufwand ist die Voraussetzung für häusliche Intensivpflege. Dieser ist begründet, wenn eine oder mehrere schwerwiegende Störungen des zu Pflegenden auftreten, z.B. lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen, wenn beatmet werden muss oder eine respiratorische Insuffizienz vorliegt, bei Bewusstlosigkeit, Koma, Störungen des Flüssigkeits-, Elektrolyt-, Säure und/oder Basenhaushalts.

 

Kleine Geschichte der Intensivpflege

Keine Intensivpflege ohne die Entwicklung der Intensivmedizin. Erst technische Fortschritte machten es möglich, dass Menschen trotz Aussetzen der Atmung weiterleben konnten. Mit der "Eisernen Lunge" war ein erster Schritt getan, um Menschen nach einem Atemstillstand künstlich zu beatmen. Das erste transportable Beatmungsgerät "Fabius", das die Medizintechnikfirma Dräger aus Lübeck 1958 für die Armee produzierte, machte es dann möglich, dass Menschen auch außerhalb der Klinik beatmet werden konnten. Erst jetzt war daran zu denken, dass jemand die damals Wachstation genannte Intensivstation verlassen konnte, um zuhause intensivmedizinisch gepflegt werden zu können.

Neben der Technik wurde auch die Ausbildung der Personals ein wichtiges Thema. Wenige Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in Deutschland Forderungen nach speziell ausgebildeten Narkoseschwestern laut, die es in den USA und anderen Ländern schon einige Jahrzehnte lang gab. Vorreiter waren Anfang der 1960er Jahre z.B. Kliniken in München und Freiburg und das Bundeswehrkrankenhaus Koblenz. Sie führten erste Anästhesielehrgänge für Pflegende durch, um den Mangel an Anästhesisten zu kompensieren. Grundlagen wurden an der Uniklinik Mainz gelegt, wo 1964 unter der Leitung der Krankenschwester Therese Valerius und der Anästhesieprofessoren Hálmagyi und Nolte die erste systematische Weiterbildung über 2 Jahre geschaffen wurde. 1974 gründete sich die „Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF)“, deren Vorsitzende die oben genannte Valerius wurde. 1976 stellte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in Zusammenarbeit mit der DGF und 3 intensivmedizinischen Berufsverbänden eine Empfehlung zur Fachweiterbildung (Muster für eine landesrechtliche Ordnung der Weiterbildung und Prüfung zu Krankenschwestern, Krankenpflegern und Kinderkrankenschwestern in der Intensivpflege - Empfehlung der DKG) vor, die seitdem die Grundlage für Verordnungen und Gesetze bezüglich der Fachweiterbildung ist.